Medizinische Notfälle
Notfall-Check: Was tun bei Unsicherheit?
NOTRUF 144 WÄHLENWenn jemand Hilfe braucht, Sie aber nicht wissen, was genau das Problem ist, folgen Sie diesen universellen Schritten. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend.
- Situation überblicken (Eigenschutz): Achten Sie auf Gefahren für sich selbst und die verletzte Person (z.B. Verkehr, Strom, Feuer). Handeln Sie nur, wenn es für Sie sicher ist.
- Bewusstsein prüfen:
- Person laut ansprechen: "Hallo, hören Sie mich?"
- Keine Reaktion? Sanft an beiden Schultern rütteln.
- Um Hilfe rufen: Sprechen Sie Umstehende direkt an und fordern Sie sie auf, zu helfen und einen Notruf abzusetzen.
- Atmung prüfen:
- Atemwege freimachen: Kopf der bewusstlosen Person vorsichtig nach hinten neigen und das Kinn anheben.
- Prüfen Sie max. 10 Sekunden lang die Atmung durch Sehen (Brustkorb hebt sich), Hören (Atemgeräusche) und Fühlen (Luftstrom an der Wange).
- Entscheiden und Handeln:
- Person ist bei Bewusstsein: Bleiben Sie bei der Person, betreuen Sie sie, leisten Sie Erste Hilfe (z.B. bei Blutung) und wählen Sie den Notruf 144.
- Person ist bewusstlos, atmet aber normal: Bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Wählen Sie sofort den Notruf 144 und kontrollieren Sie die Atmung bis zum Eintreffen der Rettung.
- Person ist bewusstlos und atmet NICHT normal: Weisen Sie jemanden an, sofort den Notruf 144 zu wählen (und falls verfügbar, einen Defibrillator zu holen). Beginnen Sie unverzüglich mit der Wiederbelebung (30x Herzdruckmassage, 2x Beatmung).
Herzinfarkt
Woran erkennen?
- Starke, drückende Schmerzen in der Brust (oft hinter dem Brustbein), die länger als 5 Minuten anhalten.
- Schmerzen können in Arme (meist links), Schulter, Hals, Kiefer oder Oberbauch ausstrahlen.
- Heftiges Engegefühl in der Brust ("Elefant auf der Brust").
- Zusätzliche Symptome: Atemnot, kalter Schweiß, Blässe, Übelkeit, Todesangst.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Sofort den Notruf 144 wählen! Jede Minute zählt.
- Die Person beruhigen und Hektik vermeiden.
- Einengende Kleidung (Krawatte, Hemdkragen) lockern.
- Person mit erhöhtem Oberkörper lagern (z.B. an eine Wand anlehnen), um das Herz zu entlasten.
- Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung: Sofort mit der Herzdruckmassage beginnen.
Schlaganfall
Woran erkennen? (FAST-Test)
- F - Face (Gesicht): Bitten Sie die Person zu lächeln. Hängt ein Mundwinkel herab?
- A - Arms (Arme): Bitten Sie die Person, beide Arme gleichzeitig nach vorne zu heben. Sinkt ein Arm ab oder kann nicht gehoben werden?
- S - Speech (Sprache): Bitten Sie die Person, einen einfachen Satz nachzusprechen. Klingt die Sprache verwaschen oder findet die Person die Worte nicht?
- T - Time (Zeit): Wenn eines dieser Symptome auftritt, sofort Notruf 144 wählen! Zeit ist Gehirn.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Sofort den Notruf 144 wählen!
- Die Person beruhigen, mit leicht erhöhtem Oberkörper lagern und bei ihr bleiben.
- Keine Getränke oder Nahrung geben (Schluckstörungen!).
- Bei Bewusstlosigkeit: Atmung prüfen und ggf. in die stabile Seitenlage bringen.
Bewusstlosigkeit
Wenn die Atmung normal ist, aber die Person nicht auf Ansprache/Rütteln reagiert. (Falls keine Atmung: Siehe Notfall-Check)
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Atmung prüfen (wie im Notfall-Check beschrieben).
- Wenn die Atmung normal ist, die Person in die stabile Seitenlage bringen. Dies hält die Atemwege frei und verhindert, dass Erbrochenes in die Lunge gelangt.
- Sofort den Notruf 144 wählen.
- Person zudecken (Wärmeerhalt) und die Atmung kontinuierlich überwachen, bis die Rettung eintrifft.
Starke Blutung
Woran erkennen?
- Sichtbarer, starker Blutverlust, spritzend oder pulsierend.
- Kleidung ist schnell und stark durchtränkt.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Eigenschutz! Wenn möglich, Einweghandschuhe anziehen.
- Notruf 144 wählen.
- Die Person hinlegen, um einen Schock zu vermeiden.
- Einen Druckverband anlegen: Sterile Wundauflage (oder sauberes Tuch) auf die Wunde pressen und mit einer Binde fest umwickeln.
- Den verletzten Körperteil (Arm, Bein) hochlagern (über Herzhöhe).
Erstickungsanfall
Woran erkennen?
- Person greift sich an den Hals, kann nicht sprechen, hustet schwach oder gar nicht.
- Pfeifende Atemgeräusche, bläuliche Verfärbung der Haut/Lippen.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Person auffordern, kräftig zu husten.
- Keine Besserung? Notruf 144 wählen lassen!
- Person nach vorne beugen und bis zu 5 kräftige Schläge mit der flachen Hand zwischen die Schulterblätter geben.
- Immer noch keine Besserung? Bis zu 5-mal den Heimlich-Griff anwenden: Von hinten umfassen, eine Faust oberhalb des Bauchnabels platzieren, mit der anderen Hand umfassen und kräftig nach innen und oben ziehen.
- Schläge und Heimlich-Griff im Wechsel wiederholen. Bei Bewusstlosigkeit sofort mit der Wiederbelebung beginnen.
Verbrennungen
Woran erkennen?
- Gerötete (1. Grad), blasenbildende (2. Grad) oder weiß/verkohlte (3. Grad) Haut.
- Starke Schmerzen.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Verbrennung sofort für ca. 10 Minuten unter handwarmes Wasser (ca. 20°C) halten. Kein eiskaltes Wasser verwenden (Gefahr der Unterkühlung)!
- Bei großflächigen Verbrennungen oder Verbrennungen bei Kindern: Notruf 144 wählen! Kühlung nur kurz durchführen.
- Eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Nur lose Kleidung um die Wunde herum entfernen.
- Brandblasen nicht öffnen (Infektionsgefahr).
- Wunde nach dem Kühlen steril abdecken (z.B. mit einem Verbandtuch). Keine "Hausmittel" wie Puder, Öl oder Mehl verwenden!
Krampfanfall
Woran erkennen?
- Verlust des Bewusstseins, unkontrollierte Zuckungen des Körpers.
- Versteifung des Körpers, evtl. Schaum vor dem Mund.
Was tun?
NOTRUF 144 WÄHLEN- Ruhe bewahren! Der Anfall endet meist von selbst nach wenigen Minuten.
- Person vor Verletzungen schützen: Gegenstände aus dem Umfeld entfernen. Legen Sie etwas Weiches (Jacke, Pullover) unter den Kopf.
- Person nicht festhalten! Die Zuckungen nicht unterbinden.
- Nichts in den Mund stecken! Es besteht keine Gefahr, die Zunge zu verschlucken.
- Nach dem Anfall, wenn die Person erschöpft ist, Atmung kontrollieren und bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen.
- Notruf 144 wählen, wenn der Anfall länger als 5 Minuten dauert, sich wiederholt oder die Person sich verletzt hat.
1. Personenschäden & Unterstützung
Unfall (Arbeits-/Freizeitunfall)
- Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern: Eigenschutz geht vor! Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Pannendreieck auf.
- Erste Hilfe leisten: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Verletzte. Leisten Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen und rufen Sie bei Bedarf sofort die Rettung: 144.
- Unterscheidung treffen:
- Arbeitsunfall: Passiert während der Arbeitszeit, auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
- Freizeitunfall: Passiert in der Freizeit, ohne direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
- Bei Arbeitsunfällen: Unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu melden. Dies ist entscheidend für Versicherungsleistungen wie Verletztengeld oder eine mögliche Versehrtenrente.
Notfall im Ausland
- Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK): Die EKVK auf der Rückseite Ihrer e-card sichert Ihnen in EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz medizinische Versorgung zu denselben Konditionen wie für Einheimische. Das bedeutet, Sie erhalten notwendige Behandlungen in öffentlichen Spitälern. Privatkliniken sind meist nicht abgedeckt.
- Wichtige Deckungslücke: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt niemals die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport (Repatriierung) nach Österreich. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher unerlässlich und schützt vor extrem hohen Kosten.
- Schwere Notfälle: Bei Passverlust, Verhaftung, oder anderen schweren Notlagen ist der konsularische Notruf des Außenministeriums (BMEIA) Ihr Ansprechpartner: +43 1 90115 4411.
Psychologische Unterstützung & Krisenhotlines
Krisen können jeden treffen. Professionelle, anonyme und kostenlose Hilfe ist rund um die Uhr verfügbar. Zögern Sie nicht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 (24/7, anonym, kostenlos)
- Männernotruf: 0800 246 247 (24/7, anonym, kostenlos, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen)
- Rat auf Draht (Kinder & Jugendliche): 147 (24/7, anonym, kostenlos)
- Telefonseelsorge (allgemeine Krisen): 142 (24/7, anonym, kostenlos)
2. Sachschäden
Haushaltsschaden (Wasser, Sturm, Feuer)
Ihre erste Pflicht als Versicherungsnehmer ist die **Schadensminderungspflicht**. Das bedeutet, Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- **Gefahr bannen:** Bei Wasserschäden sofort den **Hauptwasserhahn** abdrehen. Bei Brandschäden oder Schmorschäden im Elektrobereich den **Strom im Sicherungskasten** für den betroffenen Bereich oder das ganze Haus abschalten.
- **Umfassende Dokumentation:** Dies ist der wichtigste Schritt für die spätere Schadensabwicklung.
- Machen Sie sofort **Fotos oder Videos** vom Schaden aus verschiedenen Perspektiven (Gesamtübersicht und Detailaufnahmen).
- Erstellen Sie eine **Liste aller beschädigten Gegenstände** mit Angabe von Alter und ungefährem Neuwert.
- Sammeln Sie alle verfügbaren **Kaufbelege** der beschädigten Sachen.
- **Versicherung kontaktieren:** Melden Sie den Schaden unverzüglich (meist innerhalb einer Woche) Ihrer Haushaltsversicherung. Werfen Sie beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit der Versicherung weg.
KFZ-Schaden (Verkehrsunfall)
- **Verhalten am Unfallort:** Ruhe bewahren. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen (Pflicht!), Pannendreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
- **Polizei rufen (133)?**
- **JA, immer** bei **Personenschaden** (Verletzten), auch bei kleinsten Verletzungen.
- **JA,** wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder sich weigert, seine Daten preiszugeben.
- **JA,** wenn Sie ein **fremdes Objekt beschädigt** haben (z.B. Zaun, parkendes Auto, Lichtmast) und der Eigentümer nicht vor Ort ist (siehe nächster Punkt).
- **NEIN, nicht zwingend** bei reinen Sachschäden, wenn die Schuldfrage klar ist und die Daten ausgetauscht werden. Ein Polizeieinsatz kostet dann eine "Blaulichtsteuer".
- **Kein Schuldeingeständnis:** Geben Sie vor Ort niemals ein schriftliches oder mündliches Schuldeingeständnis ab. Klären Sie nur die Fakten. Sätze wie "Es war mein Fehler" können versicherungsrechtliche Nachteile haben.
- **Europäischen Unfallbericht ausfüllen:** Dieses Dokument ist europaweit standardisiert und extrem wichtig. Füllen Sie es sorgfältig und vollständig aus. Eine korrekte Skizze und das Ankreuzen der zutreffenden Kästchen ist wichtiger als eine lange Beschreibung.
Sonderfall: Beschädigung fremden Eigentums (Fahrerflucht-Szenario)
Haben Sie ein geparktes Auto oder einen Gegenstand (Zaun, Mülltonne etc.) beschädigt und der Eigentümer ist nicht vor Ort, **müssen Sie unverzüglich die Polizei (133) verständigen!**
Das Hinterlassen eines Zettels mit Ihren Kontaktdaten genügt in Österreich nicht und wird als **Fahrerflucht** gewertet. Die einzige korrekte Vorgehensweise ist:
- Am Unfallort warten.
- Nach angemessener Wartezeit die **Polizei (133)** anrufen und den Schaden melden. Die Polizei wird den Sachverhalt aufnehmen und den Eigentümer verständigen.
3. Finanzielle Angelegenheiten
Bank- & Kreditkarten sperren
Bei Verlust oder Diebstahl zählt jede Sekunde. Eine sofortige Sperre verhindert finanziellen Schaden.
Priorität 1: Rufen Sie immer zuerst die 24/7-Hotline Ihrer eigenen Bank an! Diese ist der schnellste und direkteste Weg.
Sperr-Hotlines der bekanntesten österreichischen Banken (24/7):
- Erste Bank und Sparkassen: +43 (0)5 0100 - 50333
- Raiffeisen (Sperrhotline für alle Bundesländer): +43 (0)1 204 8800
- BAWAG Group (BAWAG, P.S.K., easybank): +43 (0)5 99 05 - 995
- Bank Austria (UniCredit): +43 (0)5 0505 - 25
- card complete (Visa, Mastercard): +43 (0)1 711 11 - 770
Zur universellen Backup-Nummer +49 116 116:
Diese Nummer funktioniert aus dem Ausland für viele Kartenanbieter. **Allerdings nehmen nicht alle österreichischen Banken an diesem System teil.** Nutzen Sie diese Nummer daher nur als absolute Notlösung, wenn Sie die Nummer Ihrer eigenen Bank nicht finden können. Der direkte Anruf bei Ihrer Bank ist immer vorzuziehen.
Rechtsschutzfall
Eine Rechtsschutzversicherung ist wertvoll, aber die richtige Vorgehensweise ist entscheidend.
- **Schaden melden & Deckungszusage einholen:** Bevor Sie einen Anwalt beauftragen oder rechtliche Schritte einleiten, müssen Sie den Fall Ihrer Versicherung melden. Beschreiben Sie den Sachverhalt genau. Warten Sie unbedingt auf die schriftliche **Deckungszusage**. Diese bestätigt, dass die Versicherung die Kosten für diesen spezifischen Fall übernimmt.
- **Anwalt beauftragen:** Erst nachdem Sie die Zusage erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt mandatieren. Oft hat die Versicherung auch Partneranwälte, die sie empfehlen kann. Ohne Deckungszusage riskieren Sie, die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen zu müssen.
4. Sonstige Notfälle
Versorgungsstörungen (Gas, Strom)
- **Gasgeruch:** Absolute Priorität! Sofort den **Gas-Notruf 128** wählen. Vermeiden Sie Funkenbildung: **Keine elektrischen Schalter** (Licht, Türklingel, auch kein Handy im Gefahrenbereich) betätigen. Fenster öffnen, wenn möglich, und das Gebäude sofort verlassen.
- **Stromausfall (Blackout):** Prüfen Sie den Sicherungskasten. Ist ein FI-Schalter oder eine Sicherung gefallen? Fragen Sie Nachbarn. Bei einem großflächigen Ausfall: Schalten Sie empfindliche Geräte aus. Halten Sie batteriebetriebenes Radio und Taschenlampen bereit.
Reisenotfälle
- **Dokumentenverlust im Ausland:** Machen Sie eine Verlustanzeige bei der lokalen Polizei. Mit dieser Anzeige und (idealerweise) einer Kopie Ihres Passes können Sie bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat einen Notpass ausstellen lassen. Kontaktieren Sie den **BMEIA Notruf: +43 1 90115 4411**. Tipp: Speichern Sie digitale Kopien Ihrer Dokumente in einem sicheren Cloud-Speicher.
- **Grüne Karte (KFZ):** Die internationale Versicherungskarte wird in vielen Ländern außerhalb der EU nur in ausgedruckter Form akzeptiert. Eine digitale Version am Handy reicht oft nicht.
Zivilschutz / Blackout-Vorsorge
- **Bargeldreserve:** Bei einem Blackout funktionieren Bankomaten und elektronische Kassysteme nicht. Der Zivilschutzverband empfiehlt eine Bargeldreserve von ca. 500 € in kleinen Scheinen pro Haushalt, um die nötigsten Einkäufe tätigen zu können.
- **Bevorratung:** Denken Sie an einen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln und Trinkwasser für mehrere Tage, eine alternative Kochmöglichkeit (Campingkocher) und eine Erste-Hilfe-Apotheke.
Wichtige Notrufnummern im Überblick
| Kategorie | Nummer | Zweck/Hinweis |
|---|---|---|
| Euronotruf | 112 | Universell, kostenlos in der EU. Verbindet zur nächstgelegenen Notrufzentrale. |
| Rettungsdienst | 144 | Für alle medizinischen Notfälle, österreichweit. |
| Feuerwehr | 122 | Bei Brand, schweren Unfällen, Naturkatastrophen und technischer Hilfe. |
| Polizei | 133 | Bei Kriminalität, Diebstahl, Verkehrsunfällen mit Personenschaden. |
| Gas-Notruf | 128 | Bei Gasgeruch oder Gebrechen an Gasleitungen. Sofort kontaktieren! |
| Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 141 | Allgemeinmedizinische Hilfe außerhalb der üblichen Praxiszeiten. |
| Vergiftungszentrale | 01 406 43 43 | Rund um die Uhr Expertenberatung bei Vergiftungsverdacht. |
| Bergrettung | 140 | Notruf für Unfälle im alpinen Gelände, wo die normale Rettung nicht hinkommt. |
| Telefonseelsorge | 142 | Anonyme, vertrauliche und kostenlose Beratung bei Sorgen und Krisen (24/7). |
| Frauenhelpline | 0800 222 555 | Hilfe für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind (24/7). |
| Männernotruf | 0800 246 247 | Hilfe für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen (24/7). |
| Rat auf Draht | 147 | Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen (24/7). |
| Gesundheitshotline | 1450 | Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie sich mit einem gesundheitlichen Problem wenden sollen. |
| Konsularischer Notruf (BMEIA) | +43 1 90115 4411 | Hilfe für Österreicher in Not im Ausland (Passverlust, Unfall, Verhaftung). |









